
Allgemeine Mietbedingungen (AMB)
Bautrockner Center
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 25
19309 Lenzen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem Bautrockner Center (nachfolgend „Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter").
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung des Mietvertrages oder Übergabe des Mietgerätes zustande.
Mietgegenstand können insbesondere sein:
• Bautrockner
• Ventilatoren
• Luftreiniger
• Bauheizungen
• Messgeräte
• Zubehör
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgerätes an den Mieter oder dessen Beauftragten.
Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgerätes oder der Abholung durch den Vermieter.
Wird das Gerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit automatisch bis zum tatsächlichen Rückgabetag.
§ 4 Mietpreise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Mietpreise.
Alle Preise verstehen sich:
• gegenüber Privatkunden inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer
• gegenüber Gewerbekunden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Transport-, Liefer-, Abhol- und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Der Vermieter ist berechtigt, die Miete vor Übergabe des Mietgerätes vollständig zu verlangen.
Bei längeren Mietzeiten können Abschlags- oder Zwischenrechnungen erstellt werden.
§ 5 Kaution
Für bestimmte Mietgeräte wird eine Kaution erhoben.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art und Wert des Mietgerätes und wird vor Mietbeginn vereinbart.
Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für:
• offene Mietforderungen
• Verlust des Mietgerätes
• Beschädigungen
• sonstige Ansprüche aus dem Mietverhältnis
• Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und abschließender Prüfung wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet.
• Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.
§ 6 Übergabe des Mietgerätes
Der Vermieter übergibt die Mietgeräte in funktionsfähigem Zustand.
Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät bei Übergabe auf offensichtliche Schäden oder Mängel zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgerätes, soweit keine Mängel dokumentiert wurden.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
die Mietgeräte sachgerecht zu verwenden,
Bedienungsanleitungen zu beachten,
die Geräte vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen,
das Gerät nicht zu verändern oder umzubauen,
Schäden unverzüglich mitzuteilen.
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
Der Einsatzort ist auf Verlangen mitzuteilen.
§ 8 Betrieb der Geräte
Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße Stromversorgung und einen sicheren Betrieb zu sorgen.
Der Betrieb hat ausschließlich entsprechend der Bedienungsanleitung zu erfolgen.
Unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder Manipulationen gehen zu Lasten des Mieters.
§ 9 Schäden, Störungen und Diebstahl
Treten während der Mietzeit Schäden oder Funktionsstörungen auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Bei Diebstahl, Verlust oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Eine Kopie der Anzeige ist dem Vermieter vorzulegen.
§ 10 Rückgabe
Die Mietgeräte sind zum vereinbarten Termin vollständig zurückzugeben.
Die Rückgabe erfolgt in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand.
Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.
Nicht zurückgegebenes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Erforderliche Reinigungs- oder Instandsetzungskosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
§ 11 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Mietgerät, die durch:
unsachgemäße Bedienung,
Fahrlässigkeit,
vorsätzliche Beschädigung,
Verlust oder Diebstahl
entstehen.
Die Haftung umfasst auch notwendige Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten sowie Mietausfälle, soweit diese durch das Verhalten des Mieters verursacht wurden.
§ 12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Kündigung
Befristete Mietverträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Unbefristete Mietverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Werktagen gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
